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Facebook

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Kita-Vormerkung

über das Internet

Anmeldung für einen Kindergartenplatz in der Gemeinde Bretzfeld – wie geht das?  

Für alle Kindergärten in der Gemeinde Bretzfeld gibt es eine gemeinsame zentrale Kita-Vormerkung, in der Sie Ihr Kind für einen Platz in einem Kindergarten vormerken können.

Alle Kinder, die im neuen Kindergartenjahr drei Jahre alt werden, können die Eltern bis 28.02. des gleichen Jahres auf der Online-Vormerkliste für einen Kindergartenplatz vormerken lassen. Auch Kinder, die bereits eine Krippe besuchen, müssen, wenn sie bei der Vergabe der Kindergartenplätze berücksichtigt werden sollen, fristgerecht vorgemerkt werden.

Diese Vormerkung ist ausschließlich über unser Online-Portal Kita-Data-Webhouse (KDW) Online-Vormerkliste möglich. Diesen Link finden Sie auch rechts am Rand. Diesen Button drücken. Nach der Registrierung können Sie alle Daten und die gewünschten Einrichtungen angegeben. Bedingt durch die Ferien erfolgt im Juli/August und im Dezember keine Aufnahme. Änderungen können Sie jederzeit wieder über Ihre Zugangsdaten vornehmen.

Das Kindergartenjahr umfasst den Zeitraum von September des aktuellen Jahres bis August des Folgejahres. Die Vormerkung für den Kindergartenplatz muss bis spätestens 28.02. für das Kindergartenjahr, das im September beginnt, vorliegen, damit die Vormerkung berücksichtigt werden kann. (Bsp.: KigaJahr Sept 2022 – Aug 2023. Die Vormerkung muss bis spätestens Feb 2022 vorliegen). Dabei ist das Datum, wann Sie Ihr Kind auf der Vormerkliste eintragen nicht relevant.

Auch Kinder, die bereits eine Krippe besuchen, müssen, wenn sie bei der Vergabe der Kindergartenplätze berücksichtigt werden sollen, bis zum Stichtag vorgemerkt werden. Es erfolgt kein automatischer Wechsel zwischen Krippe und Kindergarten. Die Vormerkung stellt keine verbindliche Anmeldung für einen Kindergartenplatz dar, die Verteilung der Plätze erfolgt erst nach dem Stichtag.

Sollten Sie einen Ganztagesplatz wünschen, müssen aktuelle Arbeitgeberbescheinigungen beider Eltern (PDF-Dokument, 195,35 KB, 03.11.2023) auf das Onlineportal hochgeladen werden. Diese müssen spätestens im Februar so aktuell wie möglich sein. Die Bescheinigung finden Sie auch als Download im Text unten.

Die Verteilung der Plätze erfolgt in 2 Abschnitten: Im Frühjahr (bis ca. Mai) erfolgen die Zusagen bis einschließlich Februar, die Zusagen für März – Juni erfolgen im Herbst (bis ca Oktober) des gleichen Jahres.

Freigeschaltet ist unser Onlineportal immer für das laufende und das folgende Kindergartenjahr, sodass Sie Ihr Kind bereits frühzeitig anmelden können. Die Verteilung der Plätze erfolgt nach sogenannten Sozialkriterien (bsp. Geschwisterkind in der gleichen Einrichtung, Krippenkind, Alleinerziehend, Teilort usw.). Falschangaben führen zur Absage des Platzes. Leider ist es dennoch manchmal nicht möglich, einen Platz im entsprechenden Wunschkindergarten zur Verfügung zu stellen. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bezieht sich auf alle Kindergartenplätze in der Gemeinde Bretzfeld und leider lässt es sich manchmal nicht vermeiden, dass eine gewisse Wegstrecke in Kauf genommen werden muss.

Sollten Sie keine Zusage für Ihrem Wunschkindergarten erhalten haben und sich entscheiden, auf der Warteliste für den Wunschkindergarten stehen bleiben zu wollen, müssen Sie selbst eine neue Vormerkung ausfüllen. Es ist programmtechnisch leider nicht möglich für eine Vormerkung eine Zusage für einen Platz zu erteilen und gleichzeitig auf der Warteliste für einen anderen Platz stehen zu bleiben.

Für einen Ganztagesplatz müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Ferienpläne

Ferien der "Kirchlichen Kindergärten" sind bei den jeweiligen Kindergärten zu erfragen.