Bauplätze
Verkauf Bauplätze im Baugebiet „Krautgartenäcker II“ in Bretzfeld–Schwabbach, 3. Tranche
Die Gemeinde Bretzfeld startet mit der Vermarktung der restlichen 11 Wohnbau-plätze für 9 freistehende Einfamilienhäuser und zwei Doppelhaushälften in dem Baugebiet „Krautgartenäcker II“ in Schwabbach.Die Vergabe erfolgt nach den vom Gemeinderat der Gemeinde Bretzfeld, am 21.12.2023 festgelegten Vergabekriterien.
Folgende Unterlagen stehen ab Freitag, den 15.03.2024, 0 Uhr auf der Homepage der Gemeinde Bretzfeld zum Download bereit:
- Übersichtskarte
- Übersichtsplan Bauplätze (Lage, Flurstücksnummer, Flurstücksfläche)
- Bewerbungsformular
- Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Wohnbauplätze
- Bebauungsplan „Krautgartenäcker II“ (Plan + Legende)
- Bebauungsplan „Krautgartenäcker II“ (Text)
- Alle oben genannten Unterlagen finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Ab diesem Zeitpunkt sind dann auch Bewerbungen für die Bauplätze möglich.
Zum Verkauf kommen in der dritten Tranche 11 Bauplätze zur Eigennutzung, wie im Übersichtsplan mit grüner Farbe gekennzeichnet. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Wohnhauses zur Eigennutzung innerhalb 4 Jahre wird im Kaufvertrag festgeschrieben.
Der Kaufpreis beträgt 290,-€/m² für die grün markierten Grundstücksflächen.
In diesem Kaufpreis enthalten sind sämtliche Beiträge für
- Erschließungskosten
- Wasserversorgung
- Abwasser-, und Niederschlagswasserbeseitigung
- Ökologische Ausgleichsmaßnahmen
Extra zu entrichten sind im Zuge des Hausbaues die tatsächlich anfallenden Anschlusskosten an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasser-, Niederschlagswasserbeseitigung auf dem Baugrundstück von der Grundstücksgrenze zum Gebäude, sowie die Anschlusskosten der privaten Versorgungsunternehmen und die Kosten der Gebäudeaufnahme durch die Katasterbehörden nach Fertigstellung der Baumaßnahme.
Zum Kaufpreis hinzu kommen die Kosten der Grunderwerbsteuer (derzeit 5% des Kaufpreises), sowie die Notarkosten.
Das Baugebiet „Krautgartenäcker II“ ist mit Strom versorgt durch das Unternehmen “Netze BW“ und die Kommunikationsversorgung erfolgt durch die „Deutsche Telekom“.
Bewerbungsverfahren:
(15.03.24, 0 Uhr – 08.04.24, 12.00 Uhr)
Die Bewerbung ist nur mit dem auf der Homepage zum Download bereitgestellten Bewerbungsformular zulässig und muss bis zum 08.04.2024, 12 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
- entwederper E-Mail an
- per Post an: Bürgermeisteramt Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12,
74626 Bretzfeld
- direkt durch Einwurf in den Briefkasten am Rathaus.
Bezüglich der Rangfolge wird der Eingang im Postfach der vorgenannten E-Mailadresse gewertet; beim Eingang direkt im Rathaus oder per Post, die individuellen Leerungszeiten des Hausbriefkastens im Rathaus.
Ablauf:
Das Angebot zum Erwerb, mit Angabe des zu erwerbenden Bauplatzes wird nach Bewerbungsschluss per E-Mail an die Bewerber erfolgen, voraussichtlich ab Ende Mai 2024.
Wird der Bewerber bei der Vergabe berücksichtigt und der Wunschbauplatz bzw. die alternativ angegebenen Bauplätze sind nicht mehr verfügbar, erfolgt ein Angebot über weitere Alternativen durch uns, soweit Plätze vorhanden sind.
Dieses Angebot muss dann innerhalb von zwei Wochen vom Bewerber schriftlich per Post oder per E-Mail angenommen werden, ansonsten wird dies als Absage gewertet.
Die Beurkundung des Kaufvertrages beim Notar erfolgt in Abstimmung mit dem Erwerber zeitnah nach Angebotsannahme mit Zahlungsziel von 4 Wochen.
Alternativ besteht die Möglichkeit den Bauplatz bis zu 4 Monate nach Angebots-annahme zu reservieren. Hierzu wird ein Betrag des achtfachen Quadratmeter-preises mit der Bestätigungszusage als Vormerkgebühr fällig; bei den grün markierten Bauplätzen sind dies 2.320.-€. Bei Beurkundung wird die Vormerk-gebühr dem Kaufpreis gutgeschrieben. Sollte der Kaufvertrag aufgrund des Rückzugs des Bewerbers nicht zustande kommen, erfolgt keine Rückzahlung der Vormerkgebühr an den Bewerber.
Besonderheiten einzelner Bauplätze:
Beim Verkauf der Flurstücke 2935 und 2936 (Doppelhausbebauung) wird begrüßt, wenn sich Interessenten gemeinsam bewerben. Bei der Vergabe genügt dann, wenn ein Bewerber nach der Rangfolge den Zuschlag erhält und der Bewerber für das benachbarte Flurstück eine Mindestpunktzahl von 50 erreicht.
Bei den Bauplätzen mit den Flurstücks-Nummern 2916, 2919 und 2920 ist eine Entwässerung des Untergeschosses im Freispiegel nicht möglich.
Entlang der südlichen Seite des Baugebietes, auf dem Bauplatz mit der Flurstücks-Nummer 2912 ist eine Erdwallanlage errichtet, die der Ableitung von Oberflächen-wasser aus dem Außengebiet dient. In diese darf nicht eingegriffen werden und muss von jeglichen baulichen Anlagen freigehalten werden, ebenso sind Abgrabungen nicht zulässig. Zur Sicherung der Herstellung, Betrieb, Unterhaltung, Untersuchung, Änderung und Erneuerung werden die Rechte und Pflichten in einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
Auf die Festlegungen, Hinweise und örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes „Krautgartenäcker II“ wird verwiesen.
Für baurechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen Frau Egner (Tel.07946-771 40) oder Frau Weckbach (Tel. 07944-771 48).
Für Fragen zum Verkauf wenden Sie sich bitten an unsere Mitarbeiterin Frau Herzog (Tel. 07946-771-34).