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Ausweise und Reisepässe für die Urlaubszeit
Erstelldatum26.06.2024
Die Sommerferien stehen Ende Juli vor der Tür und damit auch die Urlaubszeit. Um gut auf die bevorstehenden Reisen vorbereitet zu sein, empfehlen wir Ihnen, den Personalausweis oder Reisepass auf seine Gültigkeit zu prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig ein neues Dokument zu beantragen.
Kinderreisepässe wurden zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Eltern, die mit ihren Kindern ins Ausland reisen, benötigen für die Kinder einen Ausweis, auch innerhalb der EU. Geht es in Länder außerhalb der EU, ist ein Reisepass nötig. Informationen, welche Länder welche Reisedokumente akzeptieren finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Für einen Personalausweis oder Reisepass müssen die Antragsstellenden persönlich im Einwohnermeldeamt erscheinen. Hier kann zur Antragsstellung und Abholung der Reisedokumente online ein Termin erstellt werden – das erspart Wartezeiten und erleichtert die Planung. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Personalausweis (Produktionsdauer: 2-3 Wochen)
• unter 24 Jahre: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
• über 24 Jahre: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Reisepass (Produktionsdauer: 4-6 Wochen)
• unter 24 Jahre 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
• über 24 Jahre 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Besonderheiten bei Reisedokumenten für Kinder
Seit 2012 müssen alle Kinder ab der Geburt bei Auslandsreisen über ein eigenes Reisedokument verfügen, auch innerhalb der EU. Folgende Gebühren werden für die Ausweisdokumente erhoben:
• Personalausweis (Produktionsdauer: 2-3 Wochen)
• unter 24 Jahre: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
• über 24 Jahre: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
• Reisepass (Produktionsdauer: 4-6 Wochen)
• unter 24 Jahre 37,50 Euro (6 Jahre gültig)
• über 24 Jahre 70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Ausweisdokumente verlieren unabhängig vom Ablaufdatum Ihre Gültigkeit, wenn diese eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr zulassen. Überprüfen Sie daher regelmäßig, ob eine Identifizierung der Person, z.B. anhand des Lichtbildes, noch zweifelsfrei möglich ist. Um Probleme bei Kontrollen, z. B. Abweisung beim Grenzübertritt, zu vermeiden, beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf ein neues Ausweisdokument. Für jedes Reiseland gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen und Voraussetzungen zum Reisedokument. Bei der Entscheidung, welches Ausweisdokument erforderlich ist, beachten Sie die jeweils gültigen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes.