Aktuelles
Aufforderung zur Hundeanmeldung
Erstelldatum25.04.2024
Vollzugsdienst überprüft verstärkt Hundebesitzer
Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Bretzfeld unterliegt JEDER über drei Monate alte Hund der Hundesteuer. Die Anzeige muss innerhalb von einem Monat nach Beginn der Hundehaltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist beim Steueramt der Gemeinde Bretzfeld erfolgen. Immer wieder müssen wir feststellen, dass viele Hunde nicht bei der Hundesteuer angemeldet sind, deshalb wird unser Vollzugsdienst verstärkt angetroffene Hundebesitzer überprüfen.
Auch steuerbefreite Hunde, wie z.B. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen, müssen angemeldet werden.
Hunde, die über eine Tierschutzorganisation angeschafft wurden, sind NICHT von der Hundesteuer befreit und müssen ebenfalls angemeldet werden.
Mehrere in einem Haushalt gehaltene Hunde gelten als von den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten, auch wenn sie verschiedenen Familienangehörigen gehören.
Sie können Ihren Hund schriftlich durch Ausfüllen des Anmeldeformulars oder auch persönlich zu den Öffnungszeiten im Rathaus Zimmer 1.07 anmelden.
Das Anmeldeformular finden Sie hier (PDF-Dokument, 7,02 KB, 03.11.2023) (PDF-Dokument, 7,02 KB, 03.11.2023). Bitte das Formular ausgefüllt bei der Gemeinde einreichen.
Für Fragen steht Ihnen Herr Matthias Stein gerne zur Verfügung (Tel. 07946/771-28, Mail: Matthias.Stein@bretzfeld.de).