Aktuelles
Verpachtung des Jagdbogens Adolzfurt
Erstelldatum01.02.2023
Die Jagdgenossenschaft Bretzfeld, vertreten durch den Gemeinderat der Gemeinde Bretzfeld, verpachtet für die Zeit ab 01.04. 2023 – 31.03.2031 den Jagdbogen Adolzfurt.
Pachtinteressenten, die zum 01. April 2023 schon Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter, Mitpächter, Unterpächter oder Inhaber eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheines sind, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber müssen die Voraussetzungen des § 17 Abs. 5 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) erfüllen, d. h., sie müssen zu Beginn der Pachtperiode (01.04.2023) einen gültigen Jagdschein besitzen und zu diesem Zeitpunkt einen solchen schon während dreier voller Jahre in Deutschland besessen haben. Unter den Bietern, die diese Voraussetzungen erfüllen, behält sich der Gemeinderat die freie Auswahl vor.
Vom Bieter sind folgende Bedingungen mit der Abgabe des Angebots schriftlich anzuerkennen:
1. Es sind Bietergemeinschaften möglich. Alle Bieter der Bietergemeinschaften müssen die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Unter den Mitpächtern einer Bietergemeinschaft ist ein Gesellschaftsvertrag
abzuschließen. Erst wenn die Verpächterin mit dem Inhalt des Gesellschaftsvertrages einverstanden ist, kann der Jagdpachtvertrag abgeschlossen werden.
2. Alle 3 Jahre, und zwar erstmals zum 01.04.2026, wird die Höhe des Pachtpreises unter Berücksichtigung der in diesem Zeitpunkt geltenden Kaufkraftverhältnisse - ausgedrückt durch den
Verbraucherpreisindex in Baden-Württemberg - überprüft. Bei einer Abweichung von mehr als 5 % kann der Pachtpreis seitens der Verpächterin angepasst werden.
3. Der Pächter hat der Verpächterin die Erteilung von Jagderlaubnisscheinen anzuzeigen; die Verpächterin kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Anzeige Einwendungen erheben. In diesem Fall ist
der Pächter verpflichtet, den Jagderlaubnisschein zu widerrufen. Die Unter- oder Weiterverpachtung sind nur mit Zustimmung der Verpächterin zulässig.
4. Der Pächter hat den innerhalb seines Jagdbezirks entstehenden Wild- und Jagdschaden in vollem Umfang zu ersetzen. Überfahrenes Wild ist vom Pächter wegzuräumen und ordnungsgemäß zu
beseitigen bzw. zu verwerten.
5. Die Verpächterin ist befugt, die erforderlichen Maßnahmen der Wildschadensverhütung nach billigem Ermessen zu treffen. Der Pächter ist verpflichtet, die Kosten dieser Maßnahmen im Wald, im
Höchstfall 10,-- € je ha/Jahr zu tragen. Außer bei unaufschiebbaren Maßnahmen wird dem Pächter Gelegenheit gegeben, die Maßnahmen innerhalb angemessener Frist selbst durchzuführen.
6. Der Pächter ist verpflichtet, bei hoher Schwarzwildpopulation nach Aufforderung durch die Verpächterin Drückjagden durchzuführen bzw. sich an revierübergreifenden Drückjagden zu beteiligen.
Die Fläche des Jagdbogens Adolzfurt besteht aus ca. 34 ha Wald und ca. 327 ha Feld. Der Mindestpreis beträgt 1.720 € jährlich, der bisherige Pachtpreis beträgt 3.135 €.
Angebote zur Verpachtung des Jagdbogens Adolzfurt können bis Dienstag, 28. Februar 2023 um 15:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdpachtangebot Adolzfurt“, versehen, beim Bürgermeisteramt Bretzfeld, Adolzfurter Straße 12, Zimmer 0.06 abgegeben werden.
Die Öffnung der Angebote findet direkt nach Ablauf der Angebotsfrist ab 15:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal im Rathaus Bretzfeld statt.
Die Öffnung der Angebote ist öffentlich.
Nachgebote sind nicht möglich. Das Pachtgebot ist in einer jährlich zu zahlenden Summe anzugeben.
Der Beschluss über die Verpachtung des Jagdbogens erfolgt durch den Gemeinderat.
Nochmaliger Hinweis: Die Ausschreibungsbedingungen sind schriftlich anzuerkennen.