Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Marketing

Diese Technologien werden von Werbetreibenden verwendet, um Anzeigen zu schalten, die für Ihre Interessen relevant sind.

Facebook

Hierbei handelt es sich um ein Social Plug-In von Facebook, das die Einbindung von Facebook-Inhalten auf Websites von Drittanbietern ermöglicht.

Verarbeitungsunternehmen

Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Integration von Facebook-Funktionen
  • Werbung
  • Personalisierung
  • Optimierung
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • HTTP-Header
  • Browser-Informationen
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • Besuchte Websites
  • Nutzungsdaten
  • Facebook-Benutzer-ID
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_facebook
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (facebook.com)
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Vor- und Familienname,
  • Geburtsname, -datum und -ort
  • Staatsangehörigkeit
  • Kontaktdaten (Anschrift, Tel.Nr., E-Mail-Adresse, soweit freiwillig angegeben)
  • Angaben über familiäre Verhältnisse (Familienstand, Ehepartner/in, Kinder)
  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Lebenslagen

Personalvertretung

In den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben repräsentieren Personalräte die Beschäftigten und vertreten deren Interessen gegenüber den Dienststellenleitungen. Bei Gerichten gibt es besondere Richtervertretungen, bei Staatsanwaltschaften besondere Staatsanwaltsvertretungen.

Bestehen in einer Dienststelle mehrere Personalräte, z.B. weil bei einer Außenstelle einer Behörde ein eigener Personalrat gebildet wurde, ist als gemeinsamer Personalrat für Angelegenheiten der gesamten Dienststelle ein Gesamtpersonalrat, ansonsten für jeden Teilbereich der entsprechende Personalrat zuständig.

In der Landesverwaltung, die über mehrere hierarchische Stufen aufgebaut ist, gibt es auf der mittleren Ebene Bezirkspersonalräte und auf der obersten Ebene Hauptpersonalräte. Diese auch als Stufenvertretungen bezeichneten Personalräte haben Zuständigkeiten für die übergreifenden Angelegenheiten, die über eine Dienststelle hinausreichen. Alle diese Personalräte werden unter dem Sammelbegriff "Personalvertretungen" zusammengefasst.

Die Einrichtung, Tätigkeit und Beteiligung der Personalräte richtet sich nach dem Landespersonalvertretungsgesetz. Für Richter- und Staatsanwaltsvertretungen gilt das Landesrichter- und Staatsanwaltsgesetz. Diese Vorschriften gelten für

  • die Verwaltungen,
  • die Betriebe des Landes und
  • die der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (beispielsweise der Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände)
  • sowie für die Gerichte.

Für Bundesdienststellen und -gerichte gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz.

In den öffentlichen Dienststellen sind Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Sie haben einen gemeinsamen Personalrat; jede Gruppe wählt ihre Vertreterinnen und Vertreter entsprechend ihrer Stärke getrennt, es sei denn, die einzelnen Gruppen entschließen sich zu einer gemeinsamen Wahl. Diese Gruppentrennung setzt sich auch in der täglichen Personalratsarbeit fort. Angelegenheiten der einzelnen Gruppen können nicht ohne Mitwirkung von deren Vertretern im Personalrat beschlossen werden. Die einzelnen Gruppen im Personalrat haben Antrags- und Einspruchsrechte. Im Personalrat sowie innerhalb der Gruppen sollen Frauen und Männer entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten der Dienststelle vertreten sein.

Personalrat und Dienststelle arbeiten zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, die der Dienststelle übertragen sind, partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Dabei stehen ihnen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zur Seite. Der Personalrat ist zur Durchführung seiner Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu informieren. Dazu stehen ihm auch Befugnisse zu, bestimmte Unterlagen (zum Beispiel Bewerbungsunterlagen) einzusehen oder an Terminen (zum Beispiel Bewerbungsgesprächen, Arbeitsgruppen) teilzunehmen.

Die Größe eines Personalrates richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten, die er vertritt. Ein Personalrat kann bis zu 27 Mitglieder haben (zum Beispiel 5 Personen bei 51 bis 150 Beschäftigten, 11 Personen bei 601 bis 1.000 Beschäftigten).

Gesamtpersonalräte, Bezirks- und Hauptpersonalräte sind kleiner. Bezirkspersonalräte haben maximal 11 Mitglieder (bei über 5.000 Beschäftigten), Gesamtpersonalräte und Hauptpersonalräte maximal 19 Mitglieder (bei über 10.000 bzw. 20.000 Beschäftigten).

Ein Personalrat soll in Dienststellen eingerichtet werden, die mindestens fünf wahlberechtigte Beschäftigte haben, von denen wenigstens drei wählbar sind. Die Einrichtung ist aber nicht zwingend, sondern hängt von der Bereitschaft der Beschäftigten ab, zu wählen und sich wählen zu lassen.

Der Personalrat wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Beschäftigten, unabhängig von Alter, Nationalität oder Dauer der Dienststellenzugehörigkeit.
Wählbar sind nur Wahlberechtigte, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit zwei Monaten der Dienststelle angehören. Wer der Dienststellenleitung angehört oder maßgebliche Personalverantwortung trägt, kann nicht in den Personalrat gewählt werden. Ebenfalls nicht wählbar für den Personalrat sind die Beauftragte für Chancengleichheit und ihre Stellvertreterin.

Mitglieder des Personalrats üben ihre Tätigkeit als Personalrat unentgeltlich als Ehrenamt aus und genießen für die Dauer ihrer Mitgliedschaft im Personalrat einen besonderen Schutz, insbesondere vor Versetzung oder Kündigung. Sie dürfen in ihrer Arbeit nicht behindert oder wegen ihrer Personalratstätigkeit nicht bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Personalratsarbeit wird während der regulären Arbeitszeit ausgeführt. Soweit es zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung erforderlich ist, sind einzelne Personalratsmitglieder ganz oder teilweise von ihrem Dienst freizustellen, das Landespersonalvertretungsgesetz gibt dazu feste Freistellungsstaffeln vor, wenn nichts anderes vereinbart wird.

Die mit der Tätigkeit des Personalrats verbundenen Kosten trägt die Dienststelle. Sie muss auch Räume, Sachmittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellen. Notwendige Schulungs- und Bildungskosten der Personalratsmitglieder sind von ihr ebenfalls zu übernehmen.

Aufgaben des Personalrates

Der Personalrat

  • wacht darüber, dass die Dienststelle die Beschäftigten rechtmäßig und gerecht behandelt.
  • kann Maßnahmen beantragen, die den innerdienstlichen sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten oder im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Dienststelle der Förderung des Gemeinwohls dienen.
  • überwacht die Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungs- und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften, die zugunsten der Beschäftigten bestehen, und achtet auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren.
  • greift Anregungen der Beschäftigten auf und vertritt deren Beschwerden gegenüber der Dienststelle.
  • unterstützt und fördert besonders schutzbedürftige Beschäftigte und arbeitet dabei besonders mit der Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragten für Chancengleichheit oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung zusammen.
  • kann die Bildung eines Wirtschaftsausschusses in der Dienststelle beantragen.
  • nimmt seine förmlichen Beteiligungsrechte in personellen, sozialen und innerdienstlich organisatorischen Angelegenheiten der Beschäftigten wahr.

In genau geregelten und innerhalb bestimmter Fristen abzuwickelnden Beteiligungsverfahren, die von der Dienststelle oder teilweise vom Personalrat selbst in Gang gesetzt werden, hat der Personalrat unterschiedlich stark ausgebildete Rechte:

  • Mitbestimmungsrechte
    In diesem Bereich können beabsichtigte Maßnahmen nur mit Zustimmung des Personalrats getroffen werden. Hierbei handelt es sich meist um Personalangelegenheiten einzelner Beschäftigter (z.B. Einstellung, Beförderung), soziale Angelegenheiten (z.B. Gewährung von Zuschüssen, Vergabe von Dienstwohnungen) oder organisatorische Angelegenheiten, die die gesamte Belegschaft betreffen (z.B. Festlegung der Arbeitszeit, Aufstellung des Urlaubsplans, Maßnahmen des Gesundheitsmanagements, Gestaltung der Arbeitsplätze). Seine Zustimmung kann der Personalrat aus jedem objektiven Grund verweigern, der nicht offenkundig keinen unmittelbaren Bezug zu den Mitbestimmungsangelegenheiten hat.
  • Mitwirkungsrechte
    Hier kann eine beabsichtigte Maßnahme nach Erörterung mit dem Personalrat auch dann durchgeführt werden, wenn er Einwendungen hat. Beispiele sind Fragen der Arbeitsorganisation, Verwaltungsanordnungen gegenüber den Beschäftigten sowie die Auflösung oder Zusammenlegung von Dienststellen und die Privatisierung.
  • Anhörungsrechte
    Vor der Umsetzung einer Maßnahme ist dem Personalrat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Hierbei handelt es sich meist um Planungen und Fragen der Arbeitsgestaltung (Personalplanung, Raumbedarfsforderungen, Erledigung der Arbeit außerhalb der Dienststelle oder Bauplanungsprojekte und Anmietungen).

In welchen Angelegenheiten welche Beteiligungsform greift, ist gesetzlich vorgegeben und nicht erweiterbar. Eine Besonderheit stellen Dienstvereinbarungen dar. Bestimmte Angelegenheiten, die ebenfalls gesetzlich bestimmt sind, werden mit der Dienststelle im Voraus einvernehmlich ausgehandelt. Damit können viele Mitbestimmungsverfahren in Einzelfällen entfallen.

Das Landespersonalvertretungsgesetz sieht ein internes Einigungsstellenverfahren vor. Bei Differenzen können beide Seiten die Einigungsstelle anrufen, die unter Leitung eines unabhängigen Vorsitzenden mit je drei Beisitzern von jeder Seite besetzt ist. Sie spricht entweder eine Empfehlung aus oder trifft eine bindende Entscheidung. Geht innerhalb der Landesverwaltung die strittige Angelegenheit von einer Dienststelle auf unterer oder mittlerer Verwaltungsebene aus, finden zuvor auf jeder übergeordneten Verwaltungsstufe Einigungsversuche mit den dortigen Bezirks- oder Hauptpersonalräten statt, bevor die Einigungsstelle eingeschaltet werden kann.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 14.12.2023 freigegeben.