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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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YouTube

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Lebenslagen

Eigenkapital

Bevor Sie mit der Gründungsfinanzierung beginnen, prüfen Sie Ihre derzeitige finanzielle Situation. Eigenkapital muss die Grundlage einer jeden Gründungsfinanzierung sein. Es reduziert den notwendigen Bedarf an Fremdkapital. Das ist aus folgenden Gründen wichtig:

  • Eine Mindestausstattung mit Eigenkapital stellt sicher, dass nicht schon geringe Verluste zu einer Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder zum Konkurs führen. Je mehr Eigenkapital Sie haben, desto geringer ist die Gefahr von Liquiditätsproblemen. Diese können schon bei kleineren Abweichungen von den Plandaten auftreten, z.B. wenn Sie Aufträge vorfinanzieren müssen oder bei der Markteinführung geringere Umsätze haben als erwartet.
  • Je höher der Eigenkapitalanteil an Ihren gesamten Investitionen ist, desto besser ist ihr Verhandlungsspielraum mit Kreditgebern. Sind Sie bereit, eigenes Geld zu riskieren, bringen Ihnen diese mehr Vertrauen entgegen.

Sie sollten mindestens 20 Prozent Ihres Kapitalbedarfs mit Eigenkapital decken können. Es gibt zwar keine allgemeingültige Grenze für einen Mindestanteil. Je höher aber Ihre Eigenkapitalquote ist, desto leichter ist das wirtschaftliche Überleben vor allem in wirtschaftlichen Krisenzeiten und desto unabhängiger sind Sie von Banken.

Achtung: Wollen Sie staatliche Finanzhilfen in Anspruch nehmen, müssen Sie Eigenkapital in "angemessenen Umfang" einsetzen. Stellen Sie als erstes fest, wie hoch Ihre Ersparnisse sind und welche Kapitalanlagen Sie kurzfristig zu Geld machen können. Eventuell müssen Sie bis zur geplanten Existenzgründung weitere Beiträge ansparen. Prüfen Sie auch, welche Sachmittel Sie in den Betrieb einbringen können. Sachmittel sind beispielsweise Maschinen, Werkzeuge oder Fahrzeuge.

Eigenkapital durch Partner

Eigenkapital ist nicht nur Ihr eigenes Kapital, sondern kann auch von Dritten, z.B. von Ihrer Familie oder von Freunden, stammen. Auch das Kapital der Geschäftspartner, wie z.B. Mitgründerinnen und Mitgründer, Kommanditistinnen und Kommanditisten, Stiller Gesellschafterinnen und Stiller Gesellschafter, zählt zum Eigenkapital.

Tipp: Geschäftspartner bringen zusätzlich Know-how und Unterstützung ins Unternehmen ein. Bei der Vermittlung von kapitalkräftigen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern helfen z.B. das Eigenkapitalforum der Deutsche Börse Group und KfW oder das Business Angels Network Deutschland.

Eigenkapitalgeber werden automatisch zur Eigentümerin oder zum Eigentümer des Unternehmens. Sie tragen das Risiko des Verlustes - möglicherweise sogar das des Totalverlustes. Im Gegenzug profitieren sie aber von überproportionalen Wertzuwächsen des Unternehmens.

Hinweis: Bei Fremdkapital handelt es sich hingegen um Einlagen von Sparerinnen und Sparern, die die Banken "treuhänderisch" weitergeben. Die Weitergabe unterliegt einem besonderen Schutz. Daher verlangen Banken Sicherheiten im Umfang des Kreditvolumens. Davon ausgenommen sind einzelne Förderprogramme. Ein weiterer Unterschied ist, dass Fremdkapitalgeber rechtlich nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Unternehmens werden.

Eigenkapital durch Beteiligungen

Beteiligungskapital kommt von potenziellen Beteiligungskapitalgebern ins Unternehmen. Das können neben natürlichen Personen auch juristische Personen (Kapitalbeteiligungsgesellschaften) sein. Diese werden nicht Eigentümerin oder Eigentümer des Unternehmens, sind aber beispielsweise am Gewinn beteiligt.

Möglich sind die folgenden Formen des Beteiligungskapitals:

  • Öffentliche Beteiligungsgesellschaften (z.B. Mittelständische Beteiligungsgesellschaft - MBG)
    Diese Form ist eine stille Beteiligung am Unternehmen. Die Führung des Unternehmens bleibt voll in der Hand der Unternehmerin oder des Unternehmers. Der Ausstieg aus dem Unternehmen erfolgt zum Nominalwert. Das ist der Wert, zu dem das Beteiligungsunternehmen eingestiegen war. Als Gegenleistung müssen Sie allerdings jährlich eine ergebnisunabhängige Grundvergütung und eine gewinnabhängige Zusatzvergütung an das Beteiligungsunternehmen abführen.
  • Private Beteiligungsgesellschaften
    Diese gehen meist offene Beteiligungen ein. Die Beteiligungsgesellschaft unterstützt das Unternehmen aktiv und bringt eigenes Know-how ein. Durch die Mitgliedschaft in betrieblichen Gremien wie Direktorium, Aufsichtsrat oder Beirat ist das Beteiligungsunternehmen in strategischen Fragen eng eingebunden. Der Ausstieg aus dem Unternehmen erfolgt zum Marktwert. Dieser wird bei einer erfolgreichen Beteiligung über dem ursprünglichen Kapitaleinsatz liegen. Sie müssen aber kein jährliches Festentgelt entrichten.

Freigabevermerk

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg