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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Lebenslagen

Tarifverträge

Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag in Schriftform, abgeschlossen zwischen den Tarifvertragsparteien. Tarifvertragsparteien sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften andererseits. Der Betriebsrat kann keine Tarifverträge abschließen.

Im Tarifvertrag werden die Rechte und Pflichten zwischen den Tarifvertragsparteien geregelt (schuldrechtlicher Teil des Tarifvertrages). Er enthält meist aber auch Rechtsnormen (normativer Teil des Tarifvertrages) über

  • den Inhalt (z.B. Arbeitszeit, Vergütung und oft auch sogenannte Ausschlussfristen),
  • den Abschluss und
  • die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z.B. Kündigungsfristen) sowie
  • Regelungen betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Fragen.

Ein Vertrag mit nur einem Arbeitgeber auf der einen Seite nennt sich Firmen- oder Haustarifvertrag.

Ein Tarifvertrag ist nur dann auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar, wenn der Betrieb in den fachlichen und regionalen Bereich des Tarifvertrages fällt und wenn beide Vertragsparteien Mitglied eines tarifschließenden Verbandes sind (der Arbeitgeber also im Arbeitgeberverband, der Arbeitnehmer in der entsprechenden Gewerkschaft). Der Tarifvertrag gilt dann

  • ohne dass seine Geltung noch vertraglich vereinbart werden müsste und
  • mit der Folge, dass vertragliche Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers unwirksam sind.

Auch nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag vereinbaren, dass die Regelungen eines Tarifvertrags und seiner Nachfolger oder ersetzenden Tarifverträge für dieses Arbeitsverhältnis gelten sollen.

Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden.

Ein Austritt aus dem Arbeitgeberverband, mit dem ein Verbandstarifvertrag geschlossen wurde, beendet die Bindung an den Tarifvertrag nicht sofort. Vielmehr bleiben der ausgetretene Arbeitgeber und die Gewerkschaft bis zu dem Zeitpunkt an den Tarifvertrag gebunden, bis zu dem der Tarifvertrag durch Zeitablauf oder durch eine Kündigung von Seiten des Arbeitgeberverbands oder der Gewerkschaft endet (sogenannte Nachbindung). In diesem Zeitraum können auch keine abweichenden Regelungen zum Nachteil eines Arbeitnehmers getroffen werden.

Nach Ablauf des Tarifvertrags wirkt dieser nach, bis eine neue Abmachung getroffen wird (sogenannten Nachwirkung). Dies bedeutet, dass die Arbeitsbedingungen, die beim Ende des Tarifvertrags gegolten haben, im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers weiterhin gelten. Die neue Abmachung kann grundsätzlich entweder in einem neuen Tarifvertrag bestehen oder in der Änderung des Arbeitsvertrags. Die Nachwirkung betrifft nur die Arbeitnehmer, die beim Ende des Tarifvertrags schon beschäftigt waren und Mitglied der jeweiligen Gewerkschaft sind. Bis zum Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags können auch abweichende Regelungen zum Nachteil der Arbeitnehmer getroffen werden. Diese können jedoch wiederum unwirksam werden, soweit ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde, der auch rückwirkend vereinbart oder für allgemein verbindlich erklärt wurde.

Achtung: Abweichungen zu Ungunsten der Beschäftigten von Tarifnormen während der Laufzeit eines Tarifvertrags sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich im Tarifvertrag vereinbart ist. Ansonsten gilt die Unabdingbarkeit oder das Günstigkeitsprinzip eines Tarifvertrags.

Freigabevermerk

23.10.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg