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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

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Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Dienstleistungen

Rechtsanwaltsgesellschaft - Zulassung beantragen

Eine Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist. Möchten Sie eine solche Gesellschaft gründen, müssen Sie diese bei der Rechtsanwaltskammer zulassen.

Achtung: Die Bezeichnung "Rechtsanwaltsgesellschaft" muss im Namen der Gesellschaft enthalten sein.

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, bei der Rechtsanwaltskammer zugelassen sein. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung " Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen".

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Die Gesellschaft darf nicht an Zusammenschlüssen zur gemeinschaftlichen Berufsausübung beteiligt sein.
  • Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Rechtsanwaltsgesellschaft sind ausschließlich
    • Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beziehungsweise Patentanwälte und Patentanwältinnen,
    • Steuerberater und Steuerberaterinnen,
    • Steuerbevollmächtigte,
    • Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen oder
    • vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen
      Diese müssen in der Rechtsanwaltsgesellschaft beruflich tätig sein.
  • Die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Prokuristen und Prokuristinnen oder Handlungsbevollmächtigte zum gesamten Geschäftsbetrieb müssen jeweils mehrheitlich Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sein.
  • Die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmrechte muss bei den Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen liegen.
  • Die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die als Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Prokuristen und Prokuristinnen oder Handlungsbevollmächtigte tätig sind, muss gewährleistet sein. Einflussnahmen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter, namentlich durch Weisungen oder vertragliche Bindungen, sind unzulässig.
  • Die Rechtsanwaltsgesellschaft darf keine Anteile an Dritte vergeben. Sie darf Dritte nicht am Gewinn beteiligen.
  • Die Gesellschaft darf sich nicht im Vermögensverfall befinden. So darf beispielsweise kein Insolvenzverfahren eingeleitet sein.
  • Die Gesellschaft muss über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro pro Versicherungsfall verfügen. Es reicht die Vorlage einer vorläufigen Deckungszusage.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Zulassung der Rechtsanwaltsgesellschaft schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Hinweis: Die Rechtsanwaltskammern Tübingen und Freiburg nehmen den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nur in schriftlicher, nicht in elektronischer Form entgegen.

Das Formular "Antrag auf Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft" erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder Sie können es im Internet herunterladen.

Die Rechtsanwaltskammer prüft das Vorliegen der Voraussetzungen und stellt bei positivem Ergebnis eine Urkunde über die Zulassung der Rechtsanwaltsgesellschaft aus.

Hinweis: Die zuständige Stelle kann die Entscheidung über die Zulassung der Rechtsanwaltsgesellschaft vorübergehend aussetzen, wenn gegen einen Gesellschafter beziehungsweise eine Gesellschafterin oder eine vertretungsberechtigte Person der Gesellschaft

  • ein Verfahren geführt wird, das die Rücknahme beziehungsweise den Widerruf seiner Zulassung oder Bestellung zum Ziel hat, oder
  • ein vorläufiges Berufs- oder Vertretungsverbot erlassen wurde.

Fristen

Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Rechtsanwaltsgesellschaft erfolgen.

Unterlagen

  • Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags sowie der Gesellschafterliste
  • Kopien der Gesellschafterbeschlüsse bezüglich der Bestellung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, Prokuristen und Prokuristinnen sowie Handlungsbevollmächtigten (Bestellung)
  • Zulassungsurkunden der Gesellschafterinnen, Gesellschafter, Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer, Prokuristen und Prokuristinnen sowie Handlungsbevollmächtigten in beglaubigter Kopie
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Kosten

für die Zulassung je nach Rechtsanwaltskammer:

  • Rechtsanwaltskammer Freiburg: EUR 520,00
  • Rechtsanwaltskammer Karlsruhe: EUR 500,00
  • Rechtsanwaltskammer Stuttgart: EUR 500,00
  • Rechtsanwaltskammer Tübingen: EUR 511,00

Als Mitglied der Rechtsanwaltskammer ist die Gesellschaft zur Zahlung des jährlichen Kammerbeitrags verpflichtet. Die jeweilige Kammerversammlung setzt den Beitrag fest.

Bearbeitungsdauer

Vier bis sechs Wochen

Sonstiges

Zugelassene Rechtsanwaltsgesellschaften müssen folgende Änderungen der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen:

  • jede Änderung
    • des Gesellschaftsvertrags,
    • der Gesellschafter oder der Gesellschafterinnen,
    • der Vertretungsberechtigten sowie
  • die Errichtung oder Auflösung von Zweigniederlassungen

Den Nachweis der Änderung müssen sie durch eine öffentlich beglaubigte Kopie der jeweiligen Urkunde erbringen.

Zuständigkeit

die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk Sie die Zulassung erhalten möchten

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen haben dessen ausführliche Fassung am 28.04.2015 freigegeben.