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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

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Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Dienstleistungen

Gesundheits-Check-up wahrnehmen

Typ 2-Diabetes, Nierenerkrankungen oder Herzprobleme – all diese Erkrankungen können bekämpft werden, wenn man sie frühzeitig erkennt. Gesetzlich Versicherte haben deshalb Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.

Bei dem Check-up sollen gesundheitliche Risiken und Vorbelastungen abgefragt und Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden.

18-34 Jahre

Zwischen 18 und 34 Jahren zahlt die Kasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Erhebung der Anamnese, Fragen zu eigenen Vorerkrankungen sowie zu Erkrankungen innerhalb der Familie (vor allem Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Herzens, der Nieren oder Lungen sowie Krebskrankheiten – auch unter besonderer Berücksichtigung einer familiären Vorerkrankung z. B. durch Darm- oder Brustkrebs
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Körperliche Untersuchung einschließlich einer Messung des Blutdrucks
  • wenn Übergewicht, Bluthochdruck oder familiäre Vorerkrankungen vorliegen, werden auch die Blutfettwerte und der Nüchternblutzucker getestet

Im Anschluss an die Untersuchung berät der Arzt den Patienten. Wenn es medizinisch notwendig ist, gibt er auch Empfehlungen, wie Sie der Entstehung von Krankheiten vorbeugen können. Dazu gehören z.B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Informationen zu den Risiken des Rauchens und einem gesundheitsgerechten Umgang mit Alkohol. Sie und die Krankenkasse bekommen diese Empfehlung auch schriftlich von Ihrem Arzt. Die Krankenkassen können so entscheiden, welche der Empfehlungen bezahlt werden.

Ab 35 Jahren

Ab 35 Jahren zahlt die Kasse regelmäßig alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Erhebung der Anamnese, Fragen zu eigenen Vorerkrankungen sowie zu Erkrankungen innerhalb der Familie (vor allem Bluthochdruck, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Herzens, der Nieren oder Lungen sowie Krebskrankheiten – auch unter besonderer Berücksichtigung einer familiären Vorerkrankung z. B. durch Darm- oder Brustkrebs)
  • Überprüfung des Impfstatus
  • Körperliche Untersuchung einschließlich Messung des Blutdrucks
  • Untersuchung bestimmter Blutwerte (Gesamtcholesterin, LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride) und des Nüchternblutzuckers
  • Untersuchung des Urins (Harnstreifentest mit Bestimmung von Eiweiß, Glukose, roten und weißen Blutkörperchen sowie Nitrit)

Im Anschluss an die Untersuchung berät der Arzt den Patienten. Wenn es medizinisch notwendig ist, gibt er auch Empfehlungen, wie Sie der Entstehung von Krankheiten vorbeugen können. Dazu gehören z.B. Kurse zur Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Informationen zu den Risiken des Rauchens und einem gesundheitsgerechten Umgang mit Alkohol. Sie und die Krankenkasse bekommen diese Empfehlung auch schriftlich von Ihrem Arzt. Die Krankenkassen können so entscheiden, welche der Empfehlungen bezahlt werden.

Auch das Hautkrebs-Screening zur Früherkennung von weißem und schwarzem Hautkrebs kann in Verbindung mit dem Check-up durchgeführt werden.

Männer ab 65 Jahren

Seit Januar 2018 können Männer ab 65 Jahren zudem einmalig eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas, also einer Erweiterung der Bauchschlagader, in Anspruch nehmen. Die Untersuchung wird nur Männern angeboten, weil diese wesentlich häufiger von einem Bauchaortenaneurysma betroffen sind als Frauen. Außerdem haben Männer - im Unterschied zu Frauen - nachweislich einen Nutzen von der Ultraschall-Früherkennungsuntersuchung.

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

Um den Gesundheits-Check-up durchführen zu lassen, müssen Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt vereinbaren.

Er umfasst unter anderem folgende Leistungen:

  • Gespräch mit Ihnen, unter anderem über Ihre medizinische Vorgeschichte, Erkrankungen in der Familie und Ihrem beruflichen und sozialen Leben
    Dabei können gegebenenfalls Risikofaktoren für chronische Erkrankungen gefunden werden.
  • klinische Untersuchungen (körperliche Untersuchung einschließlich Blutdruckmessen)
  • Blut- (Gesamtcholesterin und Glukose) und Urinuntersuchungen (Eiweiß, Glukose, rote und weiße Blutkörperchen, Nitrit)
  • Beratung über das Ergebnis der Untersuchung, Ratschläge für eine Änderung der Lebensgewohnheiten, soweit dies medizinisch erforderlich ist

Liegt der Verdacht einer Krankheit vor, wird der Arzt dafür sorgen, dass weiter gehende gezielte Untersuchungen erfolgen und gegebenenfalls medizinisch erforderliche Maßnahmen eingeleitet werden.

Unterlagen

Für gesetzlich Versicherte: Versichertenkarte

Wenn vorhanden: Vorbefunde

Kosten

Die Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Zuständigkeit

Ihr Hausarzt

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.10.2021 freigegeben.