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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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YouTube

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

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Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

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Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Dienstleistungen

Genehmigung für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr beantragen

Sie möchten Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen (KOM) oder Personenkraftwagen (Pkw) oder Mietomnibusverkehr anbieten?

Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.

Hinweis: Bei derartigen Reiseangeboten müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Voraus Umfang und Ziel der Fahrten bestimmen. Die Fahrten müssen am Ende zum Ausgangsort zurückführen. Die Fahrgäste müssen einen für die gesamte Strecke gültigen Fahrschein besitzen, auf dem der Preis vermerkt ist. Sie dürfen keine Reisenden mitnehmen, die nur einen Teil der Strecke buchen wollen.

Die Genehmigung können Sie bei dem Einsatz von Kraftomnibussen für längstens zehn Jahre, bei dem Einsatz von Pkw für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.

Voraussetzungen

  • persönliche und fachliche Eignung sowohl der antragstellenden Person als auch der eingesetzten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
  • Betriebssitz oder Niederlassung im Inland (im handelsrechtlichen Sinn)
  • Nachweis, dass das Unternehmen sicher und leistungsfähig ist

Verfahrensablauf

Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Antragsformulare erhalten Sie bei Fachverlagen oder im Internet, je nach Angebot der zuständigen Stelle.

Hinweis: Fachverlage finden Sie im Internet oder über das Telefonbuch.

Sie müssen folgende Angaben zu den verwendeten Fahrzeugen machen:

  • Anzahl
  • Art (KOM, Pkw)
  • Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter
  • amtliche Kennzeichen (nur bei Pkw)
  • Hersteller (nur bei Pkw)
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (nur bei Pkw)
  • Anzahl der Sitzplätze

Nachdem Sie den Antrag mit den vollständigen Unterlagen eingereicht haben, können im Rahmen des Anhörverfahrens unter anderem die folgenden Stellen eine Stellungnahme abgeben:

  • die Gemeinde
  • die Industrie- und Handelskammer
  • die Fachgewerkschaft
  • der Fachverband

Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Stelle abschließend über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.

Fristen

keine

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (als beglaubigte Abschriften)
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterliste
  • bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsberechtigung
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Gemeinde (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
  • Die Bescheinigung benötigen Sie
    • von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben sowie
    • für sich selbst, sofern Sie freiwillig/privat versichert sind oder waren.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF)
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung und möglicherweise Zusatzbescheinigung (Stichtag für beide nicht länger als zwölf Monate zurückliegend)
  • wenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, von diesen:
    • Führungszeugnis (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
    • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (bei Antragstellung nicht älter als drei Monate)
    • Nachweis der fachlichen Eignung
    • Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge

Tipp: Vor allem das Einholen des Führungszeugnisses und der Gewerbezentralregisterauskunft dauert einige Zeit. Beantragen Sie daher als Erstes diese Unterlagen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde.
Die übrigen Nachweise können Sie auch nach Abgabe des Antragsformulars noch nachreichen.
Es ist aber empfehlenswert, sie gleich mit dem Antrag vorzulegen.

Kosten

  • Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Kraftomnibussen (KOM): EUR 100,00 - 1.465
  • Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Personenkraftwagen (Pkw): EUR 50,00 - 500,00

Hinweis: Weitere Gebühren und Kosten können für bestimmte Unterlagen entstehen, beispielsweise Registerauskünfte oder sonstige Nachweise.

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Freigabevermerk

29.03.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg