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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

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Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Dienstleistungen

Sonderpädagogisches Bildungsangebot - Feststellung des Anspruchs beantragen

Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können die allgemeine Schule oder ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen. Voraussetzung ist, dass die zuständige Stelle den Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Ihres Kindes feststellt.

Voraussetzungen

  • Die Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der allgemeinen Schule sind ausgeschöpft und dokumentiert.
  • Ein erfolgreicher Besuch einer allgemeinen Schule ist selbst mit Beratung und Unterstützung durch den sonderpädagogischen Dienst nicht zu erwarten.
  • Es liegen aufgrund der Auswirkungen einer Behinderung auf das schulische Lernen konkrete Hinweise auf einen möglichen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vor.

Verfahrensablauf

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Die Eltern beantragen selbst die Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und das zuständige Staatliche Schulamt beteiligt die zuständige Schule oder
  • die Eltern stellen zusammen mit der Schule einen gemeinsamen Antrag beim zuständigen Staatlichen Schulamt bzw. die Schule übernimmt von sich aus die Initiative dazu.

Das Staatliche Schulamt beauftragt eine sonderpädagogische Lehrkraft mit einem sonderpädagogischen Gutachten. In diesem sollen auch die Überlegungen der Eltern zum passenden Schulangebot für ihr Kind aufgenommen werden.

Ist das Gutachten erstellt, teilt das zuständige Staatliche Schulamt den Eltern das Ergebnis mit und informiert sie, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht.

Lehnt die Schulaufsichtsbehörde die Anspruchsfeststellung ab, gibt sie ihre Entscheidung den Erziehungsberechtigten unter Angabe der Gründe bekannt.

Besteht ein Anspruch, können die Eltern wählen, ob ihr Kind in einem inklusiven Bildungsangebot in der allgemeinen Schule oder in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) unterrichtet werden soll. Sie werden vom zuständigen Staatlichen Schulamt zu den möglichen Lernorten eingehend beraten und über die weiteren Verfahrensschritte nach Ausübung des Wahlrechts informiert.

  • Wählen die Eltern ein inklusives Bildungsangebot, versucht das zuständige Staatliche Schulamt im Rahmen seiner Schulangebotsplanung ein solches bereitzustellen. In einer Bildungswegekonferenz werden mit allen Beteiligten die erforderlichen Vorkehrungen besprochen und den Eltern wird ein entsprechendes Bildungsangebot für ihr Kind gemacht. Stimmen die Eltern dem Vorschlag zu, erhalten sie einen entsprechenden Bescheid und melden ihr Kind in der vereinbarten allgemeinen Schule an.
  • Entscheiden sich die Eltern für den Unterricht in einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ), erhalten sie einen entsprechenden Bescheid und melden ihr Kind im zuständigen SBBZ an.

Fristen

Im Verfahren über eine wiederholte Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot soll der Antrag dem zuständigen Staatlichen Schulamt bis zum 1. Dezember des Schuljahres, in dem die Anspruchsfeststellung enden wird, vorgelegt werden.

Unterlagen

Bitte wenden Sie sich dazu an das für Ihren Wohnort zuständige Staatliche Schulamt.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

ist das für Ihren Wohnort zuständige Staatliche Schulamt

Vertiefende Informationen

  • Lebenslage Schule

Freigabevermerk

  • 19.10.2023 Kultusministerium Baden-Württemberg