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Facebook

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://www.facebook.com/help/contact/540977946302970

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YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Geräte-Informationen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
Genutzte Technologien
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Dienstleistungen

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragen

Das Finanzamt zieht ihn vom zu versteuernden Einkommen vor Anwendung des Steuertarifs ab, er bleibt damit steuerfrei.

Höhe:

  • für das erste Kind 4.260 Euro
  • für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240 Euro.

Wenn Sie Steuerklasse II haben, ist der Entlastungsbetrag bereits in die Lohnsteuer während des Jahres einberechnet und hat sie gemindert.

Voraussetzungen

  • Sie sind alleinerziehend. Es leben keine anderen erwachsenen Personen in Ihrem Haushalt, die sich an der Haushaltsführung beteiligen.
  • Mindestens ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben, gehört zu Ihrem Haushalt und ist bei Ihnen gemeldet.
  • Sie wohnen in Deutschland oder haben hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt.

Für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, verringert sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel.

Sie müssen Ihre Steuerklasse II ändern lassen, wenn Sie die Voraussetzungen im laufenden Jahr nicht mehr erfüllen.

Nicht ehelichen Lebensgemeinschaften und eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Kindern steht der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht zu, weil in diesen Fällen andere erwachsene Personen, die sich an der Haushaltsführung beteiligen, in Ihrem Haushalt wohnen.

Verfahrensablauf

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist in die Lohnsteuertabelle der Steuerklasse II eingearbeitet.

Wenn Sie bisher in einer anderen Steuerklasse eingruppiert waren und nun während des Jahres die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag erfüllen, müssen Sie eine Steuerklassenänderung beantragen.

Verwenden Sie dafür den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung". Sie finden den Link in den Hinweisen. Füllen Sie auch die "Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag" aus und geben Sie ihn bei der zuständigen Stelle ab.

Sie können den “Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ einschließlich Anlagen im Onlineportal “Mein Elster“ an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische Übermittlung müssen Sie sich registrieren. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann.

Der Freibetrag wird dann bei Ihren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) berücksichtigt.

Haben Sie nicht die Lohnsteuerklasse II, können Sie den Antrag auf Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch erst in Ihrer Einkommensteuererklärung auf der Anlage Kind stellen.

Fristen

Die Frist für den Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag 2024 beginnt am 1. Oktober 2023. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden.

Unterlagen

  • bei Geburt eines Kindes: Geburtsurkunde
  • Nachweise über die Erstausbildung von volljährigen Kindern

Kosten

Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.

Zuständigkeit

Ihr Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.

Freigabevermerk

08.12.2023 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg