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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
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Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

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Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Dienstleistungen

Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen

Haben Sie im Ausland ein Kind adoptiert?

Sollte diese Adoption nur schwache Wirkungen haben, können Sie diese in Deutschland in eine Adoption mit starken Wirkungen umwandeln lassen.

Viele Staaten kennen nur die Adoption mit schwacher Wirkung.
Das bedeutet, dass

  • keine vollständige rechtliche Eingliederung des Adoptivkindes in die Adoptivfamilie vollzogen wird und
  • die rechtlichen Bindungen zur Herkunftsfamilie nicht vollständig abgebrochen werden.

Außerdem erhält das Adoptivkind nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn einer der Annehmenden Deutsche oder Deutscher ist.

Voraussetzungen

Sie haben ein Kind im Ausland adoptiert.

Das Gericht spricht die Adoption mit starker Wirkung aus, wenn

  • dies dem Wohl des Kindes dient,
  • die erforderlichen Zustimmungen zu einer Annahme mit einer das Eltern-Kind-Verhältnis beendenden Wirkung erteilt sind und
  • überwiegende Interessen der Ehefrau, des Ehemannes oder der Kinder der oder des Annehmenden beziehungsweise des Adoptivkindes nicht entgegenstehen.

Ihr Adoptivkind hat dann alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes.
Außerdem erhält es, wenn es im Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn Sie oder Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann deutsche Staatsangehörige sind.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen notariell beurkundeten Antrag auf Umwandlung bei der zuständigen Stelle einreichen.

Das Gericht

  • prüft den Antrag und
  • beteiligt während des Verfahrens
    • die eingeschaltete Adoptionsvermittlungsstelle,
    • das örtlich zuständige Jugendamt und
    • die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamts.

Fristen

keine

Unterlagen

  • notariell beurkundeter Antrag auf Umwandlung der Adoption
  • ausländische Adoptionsentscheidung und -urkunde
  • die Zustimmungserklärungen der leiblichen Eltern in der Regel in notarieller Form
  • Sozialbericht des ausländischen Jugendamtes

In der Regel wird die zuständige Stelle noch weitere Unterlagen zu den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten anfordern. Legen Sie diese fristgerecht vor.

Hinweis: In den meisten Fällen sind ausländische Urkunden mit Überbeglaubigung notwendig,

  • durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder
  • Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.

Kosten

Die Höhe der Gerichts- und Notariatsgebühren richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Sonstiges

Bitte nehmen Sie gegebenefalls notarielle oder rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch.

Zuständigkeit

  • für den Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe: das Amtsgericht Karlsruhe
  • für den Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart: das Amtsgericht Stuttgart

Vertiefende Informationen

Informationen zu den Adoptionswirkungen einer Auslandsadoption mit Länderliste finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.

Freigabevermerk

Stand: 08.03.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg