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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Meta Platforms, Inc.
  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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YouTube

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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b-ite.com Bewerbermanagement
Der Schutz und vertrauensvolle Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten genießt während des Bewerbungsprozesses für uns und für die in unserem Auftrag handelnde Firma BITE GmbH, einen hohen Stellenwert. Im Folgenden erläutern wir, welche Daten wir während des Bewerbungsverfahrens erfassen und wie diese weiter erarbeitet werden. Daneben beinhaltet diese Zusammenstellung weitere Datenschutzinformationen zu sog. Betroffenenrechten gemäß den Regelungen der DSGVO.
Verarbeitungsunternehmen
Fa. BITE GmbH, Magirus-Deutz-Str. 16, 89077 Ulm, Tel.: 0731/14 11 50-0, E-Mail: info@b-ite.de.Eine weitere Datenübermittlung darüber hinaus an Dritte findet nicht statt.
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Für das Personalauswahlverfahren benötigen wir Ihre Daten. Zur Unterstützung nutzen wir hierbei eine Bewerbermanagementsoftware, unsere Entscheidungen werden jedoch nicht ausschließlich auf automatisierte Grundlagen gestützt. Wir speichern zunächst die uns zur Verfügung gestellten Daten. Darauf basierend wird geprüft, ob eine Einladung zum Vorstellungsgespräch als Teil des Auswahlverfahrens in Betracht kommt.  Bei grundsätzlicher Eignung erheben wir anschließend weitere personenbezogene Daten, die für die Auswahlentscheidung wesentlich sind. Kommen Sie für eine Einstellung in Betracht, informieren wir Sie über diese weiter zu erhebenden Angaben.

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  • Lichtbild (freiwillig)
  • schulischer und beruflicher Werdegang incl. Qualifikationen und Arbeitszeugnisse, außerbetriebliche Aus- und Fortbildung, Studium
  • weitere im Verlauf des Auswahlverfahrens erhobene Angaben (s. o.)
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung bildet Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Anbahnung eines Vertrags- bzw. Dienstverhältnisses) i. V. m. Art. 9 Abs. 2 b) und h) DSGVO, ggf. Art. 8 Abs. 1 (Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft) sowie Art. 6 Abs. 1 a) und Art. 7 DSGVO (freiwillige Einwilligung).

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Ihre im Rahmen des Personalauswahlverfahrens gewonnenen personenbezogenen Daten speichern wir auf unseren internen Systemen. Im Falle nicht erfolgreicher Bewerbung oder bei deren Rücknahme vernichten bzw. löschen wir die von Ihnen übermittelten Daten ebenso nach Ablauf von sechs Monaten nach Absage. Die Aufbewahrung bzw. Speicherung der Angaben ist im Rahmen vorgenannter Fristen ist für den Fall etwaiger Klagen erforderlich.Bei einer Einstellung werden Sie gesondert über die dann geltenden Regelungen zum Umgang mit Ihren Personaldaten informiert.
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bretzfeld
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Dienstleistungen

Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen

Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.

Grundlage für die Eintragung in das Wählerverzeichnis bildet das Melderegister der Gemeinde.
Wenn Sie am 42. Tag (Stichtag) vor der Landtagswahl in einer Gemeinde Ihren Hauptwohnsitz haben, werden Sie dort automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Die Gemeinde benachrichtigt Sie spätestens drei Wochen vor dem Wahltag mit einer Wahlbenachrichtigung.

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist dies nicht der Fall, können Sie die Eintragung beantragen.

Wenn Sie nach diesem Stichtag umziehen oder neu eine Wohnung begründen, erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes.
Sie können beantragen, in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eingetragen zu werden, oder Sie können bei der Gemeinde Ihres alten Wohnortes einen Wahlschein beantragen und durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben.
Einen solchen Antrag können auch Personen ohne Wohnung stellen, die sich gewöhnlich in Baden-Württemberg aufhalten.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Eintragung ist:

Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Landtagswahl aus.

Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bei der Landtagswahl 2021 war nur wahlberechtigt, wer mindestens 18 Jahre alt war.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich.

Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein und mindestens folgende Angaben enthalten:

  • die Vornamen und den Familiennamen
  • das Geburtsdatum
  • Ihre genaue Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • die Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung.
Wenn Sie persönlich erscheinen, werden Sie sofort in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn die Prüfung der Voraussetzungen erfolgreich war.

Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst stellen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen.
Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag unterschreiben.

Fristen

Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

Unterlagen

keine

Kosten

Für die postalische Übersendung des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

Sonstiges

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.


Zuständigkeit

die neue Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung) haben

Hinweis: bei Personen ohne Wohnung: die Gemeinde, in der der Antrag gestellt wird

Freigabevermerk

12.05.2023 Innenministerium Baden-Württemberg